Abkürzungsverzeichnis zu MEINUNGER & SCHRÖDER (2000)
Gefährdungskategorien
0: Ausgestorben, ausgerottet oder verschollen
1: Vom Aussterben bedroht
2: Stark gefährdet
3: Gefährdet
R: Extrem selten
G: Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
Bemerkungen
§: Nach § 20 a Abs. 5 BNatschG bzw. § 18 ThürNatG besonders geschützt
§§: Nach § 20 a Abs. 5 BNatschG streng geschützt
EU: Arten des Anhanges I der EG-Vogelschutzrichtlinie bzw. des Anhanges II der FFH-Richtlinie (s. Wenzel e. al.
2000)
EU!: Prioritäre Arten der FFH-Richtlinie
E: Endemit, d. h. endemische Art bzw. Sippe
oder Sippe, die außer in Thüringen nur in
wenigen weiteren Gebieten vorkommt
("subendemische Sippe")
T: Arten die innerhalb Deutschland nur (noch)
in Thüringen vorkommen
V: Verbreitungsschwerpunkt Thüringen (Arten
die innerhalb Deutschlands ihren deutlichen
Verbreitungsschwerpunkt in Thüringen
besitzen)
A: Arealrand (Arten, deren Arealrand
Thüringen berührt, bzw. die ein isoliertes
Teilareal ["Vorposten"] in Thüringen besitzen)
Caspari, S., O. Dürhammer, M.
Sauer & C. Schmidt (2018): Rote Liste und Gesamtartenliste der
Moose (Anthocerotophyta, Marchantiophyta und Bryophyta)
Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (7):
361-489.
Rote Liste 0 (Ausgestorben oder verschollen)
Rote Liste 1 (Vom Aussterben bedroht)
Rote Liste 2 (Stark gefährdet)
Rote Liste 3 (Gefährdet)
Rote Liste G (Gefährdung unbekannten Ausmaßes)
Rote Liste R (Wegen Seltenheit gefährdete Arten)
V Vorwarnliste
D Daten unzureichend
* Ungefährdet
♦ Nicht bewertet
Dürhammer, O. & M. Reimann
(2019): Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta)
Bayerns. – Bayerisches Landesamt für Umwelt Hrsg., Augsburg, 84
S.
Gebietseinteilung
alpin: Alpen mit voralpinem Hügel- und Moorland
kontinental: Übriges Bayern
Gefährdungskategorien
Rote Liste 0 (Ausgestorben oder verschollen)
Rote Liste 1 (Vom Aussterben bedroht)
Rote Liste 2 (Stark gefährdet)
Rote Liste 3 (Gefährdet)
Rote Liste G (Gefährdung unbekannten Ausmaßes)
Rote Liste R (Wegen Seltenheit gefährdete Arten)
V Vorwarnliste
D Daten unzureichend
* Ungefährdet
♦ Nicht bewertet
Abkürzungsverzeichnis zu SAUER & AHRENS (2006)
Gefährdungskategorien
0 Ausgestorben oder verschollen
1 Vom Aussterben bedroht
2 Stark gefährdet
3 Gefährdet
R Extrem selten
G Gefährdung anzunehmen
V Zurückgehend, Art der Vorwarnliste
D Daten mangelhaft
* Nicht gefährdet
Regionen
BW Baden-Württemberg
Rh Oberrheingebiet
Od Odenwald mit Bergstraße
Sch Schwarzwald
Gäu Gäulandschaften
Keu Keuper-Lias-Neckarland (Keuperbergland)
BaH Baar-Hochrhein-Gebiet (inkl. Klettgau und Wutachgebiet)
Alb Schwäbische Alb
Av Alpenvorland
D Deutschland (LUDWIG et al. 1996)
Zusatzkennzeichnung
! Es besteht einen besondere Verantwortung des
Landes Baden-Württemberg für die Erhaltung
dieser Sippe
N Neophyt
N? Einstufung als Neophyt ist fraglich
Beschreibung der Art
Habitat/Ökologie (Meinunger & Schröder 2007) Im Gebiet kommt die Art überwiegend in der var. rupestris vor. Die nicht immer klar abgegrenzte var. papillosa (Lindb.) Podp. wird angegeben aus HE: 5425/4, Schafstein, Ludwig in Ludwig et al. (1996 teste Murray), und BW, Nebel & Philippi (2000). Kleines bis mittelgroßes Polstermoos auf kalkfreien Gesteinen, besonders in montanen Lagen. Kennart des Andreaeetum petrophilae. Begleiter sind: Racomitrium heterostichum, R. lanuginosum, R. sudeticum, Grimmia donniana, G. muehlenbeckii, an feuchten Stellen Andreaea rothii, Marsupella emarginata, Racomitrium aquaticum, R. fasciculare. Soziologische Angaben finden sich in: Hertel (1974); Marstaller (1982; 1994; 1994a; 1997; 2002); Lüth (1990); Nebel & Philippi (2000); Caspari (2004). – Andreaea alpestris (Thed.) Schimp. Das Taxon wird bei Murray (1988) nur mit Vorbehalt als eigenständige Art geführt. Nach ihrer Auffassung ist es „primarily a northern species, ... most southern material reported is misidentified“. Die Unterscheidungskriterien werden bei Nebel & Philippi (2000) anders bewertet als bei Limpricht (1890). Alle geprüften Belege aus dem Gebiet stellten sich als zu Andreaea rupestris gehörig heraus. Sicheres Belegmaterial liegt nicht vor, so dass wir, im Gegensatz zu Ludwig et al. (1996) und Koperski et al. (2000), die Art gegenwärtig nicht als Bürger unserer Flora führen können. – Unsichere Angaben: ST: 4129/4 und/oder 4229/2, Brocken, Limpricht (1890); Loeske (1903), Belege lagen nicht vor.– Zu streichen: BW: Nebel & Philippi (2000); zu den dort genannten Literaturangaben befinden sich Belege in JE, die ebenfalls zu A. rupestris (!) gehören. BY: 6844/4 Arbergipfel, Limpricht (1890); Familler (1911); 7046/1 Gipfelfelsen des Großen Rachel, K. Koppe (1931). Belegmaterial zu allen Angaben befindet sich in M und gehört zu A. rupestris (!).
Verbreitung (Meinunger & Schröder 2007) Hauptverbreitung in den höheren Silikatmittelgebirgen, sonst zerstreut bis selten: In Norddeutschland zerstreut auf silikatischen Findlingsblöcken (meist Granit) und daraus errichteten alten Mauern. Mittel- und Süddeutschland: In allen höheren Silikatmittelgebirgen verbreitet, in tieferen Lagen verschwindend, in Kalkgebieten fehlend. Alpen: im Allgäu zerstreut, in der Umgebung von Garmisch und im Alpenvorland auf silikatischen Findlingsblöcken der Alpenvergletscherung, sonst fehlend.
Bestand und Gefährdung (Meinunger & Schröder 2007) Norddeutschland: Durch jahrhundertelange Verarbeitung und Beseitigung von Findlingsblöcken sind geeignete Standorte für die Art sehr selten geworden. Durch starken Eintrag von Umweltchemikalien erfolgt eine Eutrophierung, die die Konkurrenzverhältnisse für die Art weiter verschlechtert, sie ist hier überall stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht: RL 2. Mittel- und Süddeutschland: In den höheren Mittelgebirgen nicht gefährdet, hier besiedelt die Art auch geeignete Sekundärstandorte wie alte Steinbrüche und angesprengte Felsen an Straßen und Bahnlinien. Isolierte Wuchsstellen in tieferen Lagen sind schützenswert und als gefährdet einzustufen: RL 3. Alpen: An Felsstandorten im Allgäu kaum gefährdet, dagegen verschwinden nach Lotto Findlingsblöcke im Gebiet um Garmisch immer mehr, die noch verbliebenen sollten geschützt und erhalten werden: RL 3.