Abkürzungsverzeichnis zu MEINUNGER & SCHRÖDER (2000)
Gefährdungskategorien
0: Ausgestorben, ausgerottet oder verschollen
1: Vom Aussterben bedroht
2: Stark gefährdet
3: Gefährdet
R: Extrem selten
G: Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
Bemerkungen
§: Nach § 20 a Abs. 5 BNatschG bzw. § 18 ThürNatG besonders geschützt
§§: Nach § 20 a Abs. 5 BNatschG streng geschützt
EU: Arten des Anhanges I der EG-Vogelschutzrichtlinie bzw. des Anhanges II der FFH-Richtlinie (s. Wenzel e. al.
2000)
EU!: Prioritäre Arten der FFH-Richtlinie
E: Endemit, d. h. endemische Art bzw. Sippe
oder Sippe, die außer in Thüringen nur in
wenigen weiteren Gebieten vorkommt
("subendemische Sippe")
T: Arten die innerhalb Deutschland nur (noch)
in Thüringen vorkommen
V: Verbreitungsschwerpunkt Thüringen (Arten
die innerhalb Deutschlands ihren deutlichen
Verbreitungsschwerpunkt in Thüringen
besitzen)
A: Arealrand (Arten, deren Arealrand
Thüringen berührt, bzw. die ein isoliertes
Teilareal ["Vorposten"] in Thüringen besitzen)
Caspari, S., O. Dürhammer, M.
Sauer & C. Schmidt (2018): Rote Liste und Gesamtartenliste der
Moose (Anthocerotophyta, Marchantiophyta und Bryophyta)
Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (7):
361-489.
Rote Liste 0 (Ausgestorben oder verschollen)
Rote Liste 1 (Vom Aussterben bedroht)
Rote Liste 2 (Stark gefährdet)
Rote Liste 3 (Gefährdet)
Rote Liste G (Gefährdung unbekannten Ausmaßes)
Rote Liste R (Wegen Seltenheit gefährdete Arten)
V Vorwarnliste
D Daten unzureichend
* Ungefährdet
♦ Nicht bewertet
Dürhammer, O. & M. Reimann
(2019): Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta)
Bayerns. – Bayerisches Landesamt für Umwelt Hrsg., Augsburg, 84
S.
Gebietseinteilung
alpin: Alpen mit voralpinem Hügel- und Moorland
kontinental: Übriges Bayern
Gefährdungskategorien
Rote Liste 0 (Ausgestorben oder verschollen)
Rote Liste 1 (Vom Aussterben bedroht)
Rote Liste 2 (Stark gefährdet)
Rote Liste 3 (Gefährdet)
Rote Liste G (Gefährdung unbekannten Ausmaßes)
Rote Liste R (Wegen Seltenheit gefährdete Arten)
V Vorwarnliste
D Daten unzureichend
* Ungefährdet
♦ Nicht bewertet
Abkürzungsverzeichnis zu SAUER & AHRENS (2006)
Gefährdungskategorien
0 Ausgestorben oder verschollen
1 Vom Aussterben bedroht
2 Stark gefährdet
3 Gefährdet
R Extrem selten
G Gefährdung anzunehmen
V Zurückgehend, Art der Vorwarnliste
D Daten mangelhaft
* Nicht gefährdet
Regionen
BW Baden-Württemberg
Rh Oberrheingebiet
Od Odenwald mit Bergstraße
Sch Schwarzwald
Gäu Gäulandschaften
Keu Keuper-Lias-Neckarland (Keuperbergland)
BaH Baar-Hochrhein-Gebiet (inkl. Klettgau und Wutachgebiet)
Alb Schwäbische Alb
Av Alpenvorland
D Deutschland (LUDWIG et al. 1996)
Zusatzkennzeichnung
! Es besteht einen besondere Verantwortung des
Landes Baden-Württemberg für die Erhaltung
dieser Sippe
N Neophyt
N? Einstufung als Neophyt ist fraglich
Beschreibung der Art
Habitat/Ökologie (Meinunger & Schröder 2007) Bei guter Entwicklung eine charakteristische, leicht kenntliche Art. Bei sterilem Material besteht Verwechslungsgefahr mit der viel häufigeren Cephalozia lunulifolia. Kalkmeidend. Die Art benötigt ständig feuchtes Substrat und gleichmäßige, hohe Luftfeuchtigkeit. Hauptverbreitung auf Totholz und bergfeuchtem Sandstein, seltener auf saurem Humus und anderen Silikatgesteinen. Vor allem im Riccardio-Scapanietum umbrosae sowie in sehr feuchten Ausbildungsformen des Leucobryo-Tetraphiedum pellucidae. Begleiter sind: Nowellia curvifolia, Lepidozia reptans, Scapania umbrosa, Riccardia palmata, Mylia taylorii, Cephalozia leucantha, C. lunulifolia, Calypogeia integristipula, C. suecica, Tetraphis pellucida. Soziologische Aufnahmen bei: Ahrens (1992); Marstaller (1990; 1992; 1997); Hauter (1995); Nebel & Philippi (2005).
Verbreitung (Meinunger & Schröder 2007) Hauptverbreitung auf Totholz in den Alpen sowie auf Sandstein im Pfälzer Wald und Schwarzwald. Kleinere, lokale Häufungsgebiete in Hochlagen des Bayerischen Waldes und im Elbsandsteingebirge. Sonst sehr selten an wenigen Sonderstandorten: MV: 1648/1 Schwarzer See in der Granitz bei Sellin, mit Cephalozia leucantha und C. bicuspidata, Wiehle & Berg (2000), der einzige sichere Nachweis im gesamten norddeutschen Flachland! Sonstige ältere Angaben aus diesen Gebieten gehören sämtlich zu C. lunulifolia. NB: 3927/3 Bodensteiner Klippen, Sandsteinfels, mit Perianthien, 2002, M. Preussing (!). – Zu streichen: Angabe Nowak (1965) gehört zu C. lunulifolia, vergl. Koperski (1999a: 14). ST: 4231/2 Teufelsmauer O Blankenburg, Sandstein, mit Tritomaria exsectiformis und Anastrophyllum minutum, 10.07.1994, WS. – Die Angaben von Loeske (1903) aus dieser Gegend sind unklar. NW: F. Koppe (1977); C. Schmidt (1996); Solga (1999). TH: Nur im zentralen Thüringer Wald an wenigen Stellen: Meinunger (1992); Marstaller (1997). SN: In den Sandsteingebieten bis heute. Sonst nur eine uralte Angabe aus dem Westerzgebirge. Zusammenfassende Darstellung: F. Müller (2004). RP: Auf Sandstein im Pfälzer Wald nicht selten: Lauer (2005); Hauter (1995). Sonst nur noch auf Liassandstein bei Ferschweiler, Holz (1997). BW: Hauptverbreitung im Schwarzwald, sonst ziemlich selten. Zusammenfassende Darstellung: Sauer in Nebel & Philippi (2005). BY: Nordbayern: Im Bayerischen Wald in hohen Lagen nicht selten, sonst nur vereinzelt: Familler (1917) sowie Nachweise aller späteren Bryologen bis heute (!!). Sonst nur 6234/4 Teufelsbrunnen im Veldensteiner Forst, mit Odontoschisma denudatum, 10.08.1985, B. Kaiser (!), Neubestätigung Mai 2004, C. Schmidt (!). – Zweifelhafte Angabe: Erlangen, vergl. Familler (1917), Belege fehlen. Alpen: Auf Totholz in luftfeuchten Tälern überall, häufig, bis ins Vorland.
Bestand und Gefährdung (Meinunger & Schröder 2007) In den Alpen und den höchsten Lagen von Schwarzwald und Bayerischem Wald bildet die Art auf Totholz oft auch große Bestände und ist ungefährdet. In den übrigen Gebieten von BW und im Pfälzer Wald bleiben die Bestände kleiner, die Art ist aber auch hier kaum gefährdet. An allen übrigen Fundstellen sind die Vorkommen klein bis winzig, teilweise auch verschollen. Es handelt sich dabei durchweg um Sonderstandorte, die einen Schutzstatus erhalten sollten: RL R.