Abkürzungsverzeichnis zu MEINUNGER & SCHRÖDER (2000)
Gefährdungskategorien
0: Ausgestorben, ausgerottet oder verschollen
1: Vom Aussterben bedroht
2: Stark gefährdet
3: Gefährdet
R: Extrem selten
G: Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
Bemerkungen
§: Nach § 20 a Abs. 5 BNatschG bzw. § 18 ThürNatG besonders geschützt
§§: Nach § 20 a Abs. 5 BNatschG streng geschützt
EU: Arten des Anhanges I der EG-Vogelschutzrichtlinie bzw. des Anhanges II der FFH-Richtlinie (s. Wenzel e. al.
2000)
EU!: Prioritäre Arten der FFH-Richtlinie
E: Endemit, d. h. endemische Art bzw. Sippe
oder Sippe, die außer in Thüringen nur in
wenigen weiteren Gebieten vorkommt
("subendemische Sippe")
T: Arten die innerhalb Deutschland nur (noch)
in Thüringen vorkommen
V: Verbreitungsschwerpunkt Thüringen (Arten
die innerhalb Deutschlands ihren deutlichen
Verbreitungsschwerpunkt in Thüringen
besitzen)
A: Arealrand (Arten, deren Arealrand
Thüringen berührt, bzw. die ein isoliertes
Teilareal ["Vorposten"] in Thüringen besitzen)
Caspari, S., O. Dürhammer, M.
Sauer & C. Schmidt (2018): Rote Liste und Gesamtartenliste der
Moose (Anthocerotophyta, Marchantiophyta und Bryophyta)
Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (7):
361-489.
Rote Liste 0 (Ausgestorben oder verschollen)
Rote Liste 1 (Vom Aussterben bedroht)
Rote Liste 2 (Stark gefährdet)
Rote Liste 3 (Gefährdet)
Rote Liste G (Gefährdung unbekannten Ausmaßes)
Rote Liste R (Wegen Seltenheit gefährdete Arten)
V Vorwarnliste
D Daten unzureichend
* Ungefährdet
♦ Nicht bewertet
Dürhammer, O. & M. Reimann
(2019): Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta)
Bayerns. – Bayerisches Landesamt für Umwelt Hrsg., Augsburg, 84
S.
Gebietseinteilung
alpin: Alpen mit voralpinem Hügel- und Moorland
kontinental: Übriges Bayern
Gefährdungskategorien
Rote Liste 0 (Ausgestorben oder verschollen)
Rote Liste 1 (Vom Aussterben bedroht)
Rote Liste 2 (Stark gefährdet)
Rote Liste 3 (Gefährdet)
Rote Liste G (Gefährdung unbekannten Ausmaßes)
Rote Liste R (Wegen Seltenheit gefährdete Arten)
V Vorwarnliste
D Daten unzureichend
* Ungefährdet
♦ Nicht bewertet
Abkürzungsverzeichnis zu SAUER & AHRENS (2006)
Gefährdungskategorien
0 Ausgestorben oder verschollen
1 Vom Aussterben bedroht
2 Stark gefährdet
3 Gefährdet
R Extrem selten
G Gefährdung anzunehmen
V Zurückgehend, Art der Vorwarnliste
D Daten mangelhaft
* Nicht gefährdet
Regionen
BW Baden-Württemberg
Rh Oberrheingebiet
Od Odenwald mit Bergstraße
Sch Schwarzwald
Gäu Gäulandschaften
Keu Keuper-Lias-Neckarland (Keuperbergland)
BaH Baar-Hochrhein-Gebiet (inkl. Klettgau und Wutachgebiet)
Alb Schwäbische Alb
Av Alpenvorland
D Deutschland (LUDWIG et al. 1996)
Zusatzkennzeichnung
! Es besteht einen besondere Verantwortung des
Landes Baden-Württemberg für die Erhaltung
dieser Sippe
N Neophyt
N? Einstufung als Neophyt ist fraglich
Beschreibung der Art
Habitat/Ökologie (Meinunger & Schröder 2007) Auffällige Art an feuchten und luftfeuchten, halbschattigen Stellen auf mäßig sauren bis mäßig basischen, humosen, aber auch lehmigen, sandigen oder steinigen Böden. In Erlenwäldern, Schluchtwäldern, Auwäldern sowie an quelligen Stellen in anderen Waldgesellschaften, außerdem an Gebüschrändern, in feuchten Wiesen, am Grunde von Bäumen und an alten Mauern. Begleitarten sind: Plagiomnium-Arten, Rhizomnium punctatum, Cirriphyllum piliferum, Thuidium tamariscinum, Rhytidiadelphus squarrosus, Trichocolea tomentella und Plagiochila asplenioides. Soziologisch-ökologische Hinweise finden sich in Nebel & Philippi (2001).
Verbreitung (Meinunger & Schröder 2007) Durch das ganze Gebiet in allen Lokalfloren. Auffällig selten im Nordwesten. Sonst überall mehr oder weniger zerstreut, ohne dass deutliche Verbreitungszentren erkennbar sind.
Bestand und Gefährdung (Meinunger & Schröder 2007) Durch großräumige Veränderungen in allen Quell- und Feuchtbiotopen ist die Art zurückgegangen. Gut entwickelte Bestände mit Kapseln sind heute selten. Besonders in waldreichen Gebieten findet sie aber noch genügend Ansiedlungsmöglichkeiten und ist im Gesamtgebiet nicht gefährdet. Diese erfreuliche Situation schließt jedoch eine gewisse Schutzbedürftigkeit in Teilbereichen, besonders im Nordwesten, nicht aus.